Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Der Arbeitsvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, dass und in welcher Art und Weise sie ein Arbeitsverhältnis begründen wollen.
Der Arbeitsvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, dass und in welcher Art und Weise sie ein Arbeitsverhältnis begründen wollen.
In diesem Vertrag verpflichtet sich der/die Arbeitnehmer*in zur Leistung von Arbeit und der/die Arbeitgeber*in diese zu vergüten. Darüber hinaus sind die Vertragsparteien frei in der Gestaltung des Inhalts eines Arbeitsvertrags. Allerdings wird die Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht durch zahlreiche zwingende gesetzliche Bestimmungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Grenzen auferlegt. Wird ein Arbeitsvertrag von/vom Arbeitgeber vorformuliert zum Gegenstand der Vereinbarung unterliegt dieser darüber hinaus der Inhalts- und Billigkeitskontrolle der AGB-Regelungen des BGB.
Zwar bedarf es für den Arbeitsvertrag keiner besonderen Form, dieser ist vielmehr auch mündlich oder per Handschlag wirksam. Allerdings verlangt das Gesetz bei Ausbildungsverträgen oder für den Vertrag eines Leiharbeitnehmers ebenso wie die meisten Tarifverträge ausdrücklich eine Schriftform des Vertrags. Darüber hinaus verlangt das NachwG von dem/der Arbeitgeber*in einen schriftlich niedergelegten und unterzeichneten Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen. Mit Inkrafttreten der neuen Fassung des Nachweisgesetzes am 01.08.2022 sind die zu beachtenden Nachweispflichten deutlich umfassender geworden, beziehen Alt-Verträge in die Regelung ein und sanktionieren erstmals eine unzureichende Erfüllung der Nachweispflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2000 €.
Vor diesem Hintergrund ist der Verzicht auf die Anfertigung eines Arbeitsvertrags personalwirtschaftlich kaum noch vertretbar und rechtlich mehr als riskant.
Die nunmehr verlangten Angaben zu Arbeits- und Pausenzeiten, Schichtänderungen und der Anordnung von Überstunden, zu Kündigungs- und Ausschlussfristen sowie zum Kündigungsverfahren stellen dabei eine besondere Herausforderung der Arbeitsvertragsgestaltung dar.
Das Augenmerk der Personalverantwortlichen sollte daher umgehend auf die Erteilung der Arbeitgebernachweise bzw. auf die gesetzeskonforme Anpassung vorhandener Arbeitsverträge gerichtet sein. Eine Aufgabe, die nicht einer Internetrecherche überlassen werden sollte, sondern die Begleitung durch eine erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht erfordert.
Gleichgültig ob Sie einen Arbeitsvertrag oder eine Aufhebungsvereinbarung, ein Zeugnis oder eine Kündigung erstellen oder prüfen lassen wollen.
Rechtsanwältin Birgit Eggers von der Elbinsel Kanzlei steht Ihnen seit über 20 Jahren mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen oder zu verteidigen – ob für Arbeitnehmer*in oder Arbeitgeber*in.
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