Betriebsverfassungsrecht
Im Laufe des vergangenen Jahrhunderts haben sich die Arbeitnehmer*innen das Recht erkämpft in Betrieben mit zu entscheiden oder bei der unternehmerischen Willensbildung beteiligt zu werden.
Im Laufe des vergangenen Jahrhunderts haben sich die Arbeitnehmer*innen das Recht erkämpft in Betrieben mit zu entscheiden oder bei der unternehmerischen Willensbildung beteiligt zu werden.
Eine Vielzahl der Instrumente zur Mitbestimmung ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder in eigenständigen Gesetzen geregelt. Im Zentrum der Arbeitnehmer*innenmitbestimmung steht der Betriebsrat, dessen Aufgaben und Befugnisse durch das BetrVG festgelegt sind. Er ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen im Betrieb, von denen er gewählt wurde und deren Belange er gegenüber den Arbeitgeber*innen zu wahren hat. Da das Betriebsverfassungsrecht vom Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber*innen und Betriebsrat bestimmt wird, kann die Interessenwahrung aber nicht nur einseitig zugunsten der Arbeitnehmer*innen erfolgen. Auch die betrieblichen Interessen sind bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen.
In der Gemengelage der Interessen sind die Kenntnis der jeweiligen Rechtsnormen und Verfahrensweisen zur Durchsetzung dieser unerlässlich.
Die Wahl des Betriebsrats, dessen Zusammensetzung, die Amtszeit und die durch die Tätigkeit entstehenden Kosten, die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder das Instrument der Betriebsversammlung, die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats der Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, sowie die Anrufung der Einigungsstelle im Konfliktfall sind das Tätigkeits- und Wissensspektrum der mit dem Betriebsverfassungsrecht befassten Mitarbeiter*innen eines Unternehmens.
Sowohl Arbeitgeber*innen als auch Betriebsräte als auch Personalsachbearbeiter benötigen daher kompetente Unterstützung im täglichen Miteinander. Dieses kann durch Schulungen, Beratungen oder Vertretung vor der Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht erfolgen. Wissen und Erfahrung führen auf diesem Gebiet zu allseits verträglichen Ergebnissen. Diese muss man aber nicht erst selbst herbeiführen oder vorhalten, sondern bei Bedarf („just in time“) in der Elbinsel Kanzlei abrufen.
Gleichgültig ob Sie einen Arbeitsvertrag oder eine Aufhebungsvereinbarung, ein Zeugnis oder eine Kündigung erstellen oder prüfen lassen wollen.
Rechtsanwältin Birgit Eggers von der Elbinsel Kanzlei steht Ihnen seit über 20 Jahren mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen oder zu verteidigen – ob für Arbeitnehmer*in oder Arbeitgeber*in.
Vereinbaren Sie hier direkt einen Termin: