Erbrecht
Der Tod eines geliebten Menschen stellt immer ein einschneidendes Erlebnis dar. Auf die Hinterbliebenen kommt dann gerade in dieser schwierigen Zeit noch ein großer bürokratischer Aufwand zu: die Regelung der Bestattung des oder der Verstorbenen, Amtsgänge, die Auflösung bestehender Verträge des oder der Verstorbenen, der Ausgleich aufgelaufener Rechnungen uvm.
Zu allem Überfluss melden oftmals noch Angehörige und Verwandte unerwartete Erbansprüche an, was nicht selten zu einem Erbrechtsstreit unter den Hinterbliebenen ausartet.