Bei dem das Verhältnis zwischen der oder dem einzelne*n Arbeitgeber*in und der oder dem einzelne*n Arbeitnehmer*in regelnden Recht sind die Vorschriften über das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses über die Verpflichtungen der Parteien im Arbeitsverhältnis und über die Voraussetzungen der Beendigung, insbesondere der Kündigung des Arbeitsvertrags von Bedeutung.
Grundlage dieses Rechtsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag, in dem neben der zu erbringenden Leistung des oder der Arbeitnehmer*in und der Entlohnung durch den oder die Arbeitgeber*in auch andere wichtige Regelungen festgehalten sind. Dazu gehören unter anderem die Urlaubsansprüche, der Umgang mit der Leistung von Überstunden, Sonderzahlungen, Zielvereinbarungen Wettbewerbsverbote und Ausschlussfristen.