Türkisches Erbrecht
Anwendbarkeit des türkischen Erbrechts (IPR)
Anwendbarkeit des türkischen Erbrechts (IPR)
Auf Grund der weitreichenden Verpflichtungen zwischen der Türkei und Deutschland, sowohl auf der privaten als auch auf der wirtschaftlichen Ebene, ist das türkische Erbrecht nicht nur für türkische Staatsangehörige in Deutschland, sondern für alle Personen mit Immobilieneigentum in der Türkei von erheblicher Bedeutung.
Es betrifft daher insbesondere alle Eigentümer*innen (Erb*innen) von Immobilieneigentum in der Türkei bspw. auch von Ferienhäusern an der türkischen Südküste (Antalya, Alanya). Das türkische Erbrecht weist viele Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Erbrecht auf. Viele Prinzipien, wie das Erbrecht nach Stämmen und die Ersatzerbfolge (Kinder für bereits vorverstorbene Eltern bspw.) sind vergleichbar.
Dennoch gibt es entscheidende Unterschiede, die für die Erb*innen, aber auch die durch ein Testament übergangenen „enterbten“ Familienangehörigen, erhebliche Folgen haben können. Hier ist es wichtig, sich frühzeitig Klarheit über die rechtliche Situation zu verschaffen, um entsprechende Weichenstellungen vornehmen zu können.
Die praktisch bedeutsamsten Unterschiede finden sich bei
Wichtig ist hierbei insbesondere auch das praktische Wissen bei der konkreten Abwicklung mit e-government, den erforderlichen Übersetzungen und Apostillen.
Für Mandant*innen klären wir die erbrechtliche Situation sowohl in Deutschland als auch in der Türkei. Zunächst ist festzustellen, ob der Erbfall nach deutschem oder türkischem Recht abzuwickeln ist. Die sich hieraus ergebenen Ansprüche setzen wir für unsere Mandant*innen sowohl in der Türkei als auch in Deutschland durch.
Im Interesse der Mandant*innen gilt es dabei rechtlich fundiert, aber bei Bedarf auch verhandlungsbereit die beste Lösung zu ermitteln.
Für Mandant*innen prüfen wir Pflichtteilsrechte (nach deutschem Recht) bzw. Noterbrechte (sakli pay nach türkischem Recht). Dabei kann es beide Ansprüche in einem Erbfall geben, sofern sich mindestens eine Immobilie in dem Land befindet, welches nicht das Land der Staatsangehörigkeit der erblassenden Person ist.
Auch hier gilt es zunächst präzise die Rechtsgrundlage für die Mandant*innen herauszuarbeiten, um deren Ansprüche dann erfolgreich durchzusetzen.
Für Mandant*innen prüfen wir Pflichtteilsrechte (nach deutschem Recht) bzw. Noterbrechte (sakli pay nach türkischem Recht). Dabei kann es beide Ansprüche in einem Erbfall geben, sofern sich mindestens eine Immobilie in dem Land befindet, welches nicht das Land der Staatsangehörigkeit der erblassenden Person ist.
Auch hier gilt es zunächst präzise die Rechtsgrundlage für die Mandant*innen herauszuarbeiten, um deren Ansprüche dann erfolgreich durchzusetzen.
Rechtsanwältin Katja Habermann begleitet Sie in allen Angelegenheiten rund ums Erbe. Mit ihrer jahrelangen Erfahrung und ihrem fundierten Wissen in diesem Bereich kann Sie Frau Habermann kompetent beraten und begleiten.
Ihre Mitgliedschaft in diversen Vereinigungen in diesem Bereich sowie ihre Tätigkeit als zertifizierte Testamentsvollstreckerin geben ihr einen gesamtheitlichen Blick auf die individuellen Umstände Ihres Falles im Erbrecht.