Pflichtteilsrecht
Wenn nahe Angehörige durch ein Testament vom gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen werden, steht ihnen ein Pflichtteil zu, so dass ihnen eine Mindestbeteiligung am Nachlass gesichert wird.
Wenn nahe Angehörige durch ein Testament vom gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen werden, steht ihnen ein Pflichtteil zu, so dass ihnen eine Mindestbeteiligung am Nachlass gesichert wird.
Das Pflichtteilsrecht ist auf die Kinder (Abkömmlinge), die Eheleute und Lebenspartner*innen sowie die Eltern der erblassenden Person begrenzt. Als Pflichtteil steht ihnen die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts zu. Sie haben einen Anspruch auf einen Geldbetrag in dieser Höhe prozentual aus dem Nachlass. Die Pflichtteilsberechtigten haben kein Recht auf einen bestimmten Gegenstand oder einen Teil des Nachlasses, sondern lediglich auf den entsprechenden Geldbetrag. Ebenso kann dieser Anspruch nicht durch Übereignung von Gegenständen oder Rechten erfüllt werden, sondern nur durch die Zahlung eines Geldbetrags.
Selbstverständlich können sich die Pflichtteilsberechtigten und die Erb*innen auf eine hiervon abweichende Abwicklung einigen. Dann ist es jedoch wichtig, diese Einigung zu dokumentieren, damit der Anspruch nicht später noch einmal erhoben wird.
Für die Durchsetzung des Pflichtteils haben die Berechtigten drei Jahre Zeit. Danach ist der Pflichtteilsanspruch verjährt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres zu laufen, in welchem die Berechtigten von dem Erbfall und der sie beeinträchtigenden Verfügung (dem Testament, mit welchem sie von der Erbfolge ausgenommen worden sind) erfahren.
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Ihre Mitgliedschaft in diversen Vereinigungen in diesem Bereich sowie ihre Tätigkeit als zertifizierte Testamentsvollstreckerin geben ihr einen gesamtheitlichen Blick auf die individuellen Umstände Ihres Falls im Erbrecht.