Gestaltung eines Testaments
Selbstbestimmte Weitergabe von Vermögen – Fürsorge für die Hinterbliebenen. Die Bedeutsamkeit eines Testaments kann nicht häufig genug betont werden.
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Selbstbestimmte Weitergabe von Vermögen – Fürsorge für die Hinterbliebenen. Die Bedeutsamkeit eines Testaments kann nicht häufig genug betont werden.
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Es geht zum einen darum, selbst darüber zu bestimmen, wie Sie das eigene Vermögen weitergeben möchten und wie sich nach Ihrem Tod auch um Ihre privaten Angelegenheiten gekümmert wird. Zum anderen tragen Sie durch ein Testament dafür Sorge, dass Ihre Hinterbliebenen sowohl finanziell als auch emotional versorgt sind. Im besten Fall vermeiden Sie durch eine klare Anweisung Streit und Kosten für die Auseinandersetzung.
Ein Testament zu verfassen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Damit keine Verfügungen gestaltet werden, die entweder nicht wirksam sind, oder aber andere Folge haben, als von den Erblasser*innen beabsichtigt, ist es dringend angezeigt, sich bei der Errichtung dieses wichtigen Dokuments rechtliche Unterstützung zu leisten.
Daher bieten wir Ihnen an, Sie umfassend bei der Gestaltung Ihres Testaments zu beraten und Sie bis zu dessen Errichtung tatkräftig zu unterstützen.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Katja Habermann sprach am 29. Juli 2023 im Deutschlandfunk zusammen mit Vladimir Balzer und Christine Wempe u.a. über die Relevanz von Testamenten.
Ein Testament muss eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben werden. Lediglich ein notarielles Testament muss nicht eigenhändig geschrieben werden, da die Beurkundung dem Beweis der Echtheit dient.
Wir raten dringend dazu, das Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Damit ist abgesichert, dass es im Ernstfall gefunden wird und eröffnet wird, und Ihr Wille auch umgesetzt wird.
Die Hinterlegung beim Nachlassgericht kostet einmalig EUR 75,00 sowie eine Registergebühr in Höhe von EUR 19,00.
Sie können das Testament jederzeit wieder ändern, indem Sie das alte Testament aus der Hinterlegung entnehmen oder aber dieses entweder ausdrücklich oder aber durch Errichtung eines neuen Testaments konkludiert widerrufen. Das neue Testament sollten Sie dann wieder hinterlegen.
Grundsätzlich können Sie Ihr Vermögen an alle natürliche oder juristische Personen vererben. Sie können also sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige Organisationen als Erb*innen einsetzen. Beachten müssen Sie lediglich, dass die eingesetzten Erb*innen rechtsfähig sind.
Sie können Personen vom Erbe ausschließen. Dies schließt allerdings nicht die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs von Pflichtteilsberechtigten aus.
Sie sollten unbedingt beachten, dass aus dem Testament zweifelsfrei hervorgeht, was Ihr letzter Wille ist, damit es nicht zu Rechtsstreitigkeiten nach Ihrem Versterben kommt, oder aber das Testament nicht umsetzbar ist. Dabei ist es wichtig, die Unterschiede zwischen der Alltagssprache und den abweichenden Bedeutungen in der Rechtssprache des Erbrechts zu kennen, damit keine ungewollten Ergebnisse entstehen.
Rechtsanwältin Katja Habermann begleitet Sie in allen Angelegenheiten rund ums Erbe. Mit ihrer jahrelange Erfahrung und ihrem fundiertes Wissen in diesem Bereich kann Sie Frau Habermann kompetent beraten und begleiten.
Ihre Mitgliedschaft in diversen Vereinigungen in diesem Bereich sowie ihre Tätigkeit als zertifizierte Testamentvollstreckerin geben ihr einen gesamtheitlichen Blick auf die individuellen Umstände Ihres Falls im Erbrecht.