Nicht immer enden Arbeitsverhältnisse mit einer Kündigungserklärung. Gerade nach jahrelanger konstruktiver Zusammenarbeit ist bei einer erforderlichen Trennung der Wunsch nach einer einvernehmlichen Lösung des Arbeitsverhältnisses vielfach auf beiden Seiten vorhanden.
Im Vorfeld einer Kündigung ist dann ein Aufhebungsvertrag das Mittel der Wahl. Aber auch mit oder nach einer Kündigungserklärung kann eine gemeinsam getroffene Abwicklungsvereinbarung die Wogen glätten und beiden Vertragsparteien die Möglichkeit einer interessengerechten Konfliktbewältigung bieten.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist jedoch gerade für den/die Arbeitnehmer*in mit Risiken im sozialversicherungsrechtlichen Bereich verbunden. So kann die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags von der Bundesagentur für Arbeit als aktive Mitwirkung am Verlust des Arbeitsverhältnisses und damit als dessen freiwillige Aufgabe bewertet werden, was eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen und eine zusätzliche Verkürzung der Bezugsdauer um ein Viertel nach sich ziehen. Darüber hinaus droht bei einer Verkürzung der Kündigungsfrist gegen Zahlung einer Abfindung deren Anrechnung auf das Arbeitslosengeld.
Die Verhandlung und Formulierung eines solchen Vertrags stellen also einen Spagat zwischen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht dar, der juristischer Begleitung bedarf, um tatsächlich ein für alle Seiten befriedigendes Ergebnis herbeizuführen.
Darüber hinaus ist die Entlassung insbesondere für den/die Arbeitnehmer*in ein emotional sehr belastender Vorgang. Bei diesem/r steht sowohl die finanzielle Existenz als auch die Wertschätzung des bisherigen Engagements für das Unternehmen in der Waagschale.
Aber auch für den/die Arbeitgeber*in geht es mit der Umsetzung einer unternehmerischen Entscheidung um den Fortbestand des Unternehmens und den Erhalt der übrigen Arbeitsplätze oder schlicht um den Austausch von Kompetenzen.
Es ist sinnvoll, in dieser Situation Klarheit über die jeweiligen Rechtspositionen und die rechtlichen Konsequenzen zu haben, um Handlungsspielräume zu erkennen und nutzen zu können. Nicht immer führt die sofortige Verhandlungsführung durch Rechtsanwält*innen zu einer adäquaten Einigungsbereitschaft. Zur Vermeidung „verhärteter Fronten“ kann es von großem Nutzen sein, die eigene Verhandlungsführung zunächst durch ein sogenanntes Coaching unterstützen zu lassen. Handlungsoptionen objektiv zu beurteilen und gemeinsam mit dem Coach die eigenen Wünsche und Ziele bei der Verhandlung herausarbeiten, versetzen die betroffene Partei in die Lage, die Situation selbst zu lösen zu können. Dies alles mit der Sicherheit bereits eine bestens informierte Rechtsvertretung im Hintergrund zu haben, um im Falle der Eskalation schnell und effektiv die richtigen Schritte einleiten zu können.
Handlungsfähigkeit zu erhalten in einer emotional fordernden Situation und damit eine sichere Verhandlungsbasis zu schaffen, die zielführende Ergebnisse ermöglicht, ist die Aufgabe des von uns angebotenen Coachings.
Birgit Eggers
Mit Erfahrung gut.
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Rechtsanwältin Birgit Eggers von der Elbinsel Kanzlei steht Ihnen seit über 20 Jahren mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen oder zu verteidigen – ob für Arbeitnehmer*in oder Arbeitgeber*in.
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